Wir bieten folgende sozialpädagogische Dienstleistungen nach SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien bei denen seitens des Jugendamtes ein erzieherischer Bedarf ermittelt wurde:
(§ 31 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe, kurz SPFH, wird unter der Zielsetzung durchgeführt, die Sozialisationsinstanz Familie für betroffene Kinder und Jugendliche zu erhalten und einen Lebensweltverlust zu vermeiden. Unter der Prämisse "Hilfe zur Selbsthilfe" sollen die Lebensbedingungen der gesamten Familie (re)organisiert werden, um das Recht des Kindes auf emotionale und materielle Versorgung, Gesundheit, Erziehung und Bildung zu gewährleisten.
(§§ 30, 35, 35a SGB VIII)
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die massiven Symptombildungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen über ein flexibel ausgestaltetes Beziehungsangebot abzubauen und Voraussetzungen zu schaffen für einen perspektivisch verantwortbaren Verbleib in ihrer Lebenswelt. Mit entsprechendem zeitlichem Aufwand professioneller Begleitung sollen:
(§ 30 SGB VIII, i. V. m. § 10 JGG)
Die Betreuungsweisung wird überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe vom Jugendrichter angeordnet, wenn anlässlich einer Straftat erkennbar ist, dass bei dem Jugendlichen Entwicklungs- und Lerndefizite vorliegen und der Jugendliche aus seinem sozialen Umfeld keine ausreichende Unterstützung und Förderung erhält. Sie soll dem Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen (z. B. in Familie, Beruf/Ausbildung, Schule, Freizeit/Freundeskreis), unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen.
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